Seitdem die DSGVO 2018 in Kraft getreten ist, ist die Einwilligung in Cookies zu einem Schlagwort geworden. Cookie-Popups sind im Internet zwar unvermeidlich geworden, aber es gibt noch viel zu tun, was die Einhaltung der Vorschriften angeht. Verordnungen, Richtlinien und juristische Fachausdrücke können ziemlich verwirrend sein, vor allem für Kleinunternehmer und Website-Betreiber, die über keine eigenen Rechtsteams verfügen.

Im ersten Teil dieses Blogs erfahren Sie, wie Sie auf einfachste Weise ein DSGVO-konformes Cookie-Einwilligungsbanner für Ihre Website einrichten können. Im weiteren Verlauf des Blogs werden die wichtigen Konzepte erläutert, die Sie über die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO wissen müssen. 

Wie kann man die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO einhalten?

Der einfachste Weg, die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO auf Ihrer Website zu implementieren, ist die Hilfe einer vertrauenswürdigen Cookie-Einwilligungsmanagement-Plattform bzw. CMP wie CookieYes. Sie benötigen keine Programmierkenntnisse oder zeitaufwändige Integrationen. Fügen Sie in wenigen Minuten ein Banner zur Cookie-Einwilligung auf Ihrer Website ein!

Schritt 1. Registrieren Sie sich KOSTENLOS bei CookieYes. 14 Tage kostenlos testen. Jederzeit kündigen.

Schritt 2. Passen Sie das Design Ihres Cookie Banners an oder wählen Sie das DSGVO-konforme Standardlayout. Hier finden Sie eine kurze Videoanleitung zum Einrichten eines Banners für die Cookie-Einwilligung auf Ihrer Website.

Schritt 3. Kopieren Sie den Code des Banners und fügen Sie ihn auf Ihrer Website ein. Sie sind fertig!

Für globale Websites hilft Ihnen die DSGVO-Vorlage für die Cookie-Einwilligung auch bei der Einhaltung von Gesetzen wie LGPD (Brasilien) und POPIA (Südafrika). Wenn Sie Nutzer aus den USA oder Kalifornien ansprechen, können Sie mit CookieYes sowohl die DSGVO als auch die CCPA erfüllen.

Checkliste für die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO für Websites

Mit CookieYes CMP können Sie die nachstehende Checkliste für die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO abhaken!

  • Erheben Sie die Einwilligung zur Nutzung von Cookies auf Ihrer Website mit einem Cookie Banner oder -Popup
  • Geben Sie Nutzern die volle Kontrolle über die Annahme, Ablehnung oder Änderung der Cookie-Einstellungen auf dem Banner
  • Anpassen des Banners für Desktop- und Mobilgeräte für barrierefreien Zugriff
  • Anzeigen der Cookie-Liste auf der zweiten Ebene, um eine vollständige Offenlegung der Cookies zu gewährleisten 
  • Anzeigen von automatisch übersetzten Bannern in der Sprache des Browsers
  • Automatisches Blockieren des Ladens von Cookies von Drittanbietern, bis der Nutzer seine Einwilligung gibt
  • Aufzeichnung aller Nutzereinwilligungen zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften
  • Fügen Sie ein Callback-Widget für das Banner hinzu, damit die Nutzer ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können
  • Erstellen einer Cookie-Richtlinie und Verknüpfung mit Ihrem Cookie Banner
  • Anzeige einer automatisch aktualisierten Cookie-Liste und -Richtlinie zur kontinuierlichen Einhaltung der Vorschriften

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Beispiele für die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO

Von Startups bis hin zu Großunternehmen nutzen über 1,4 Millionen Websites die CookieYes-Lösung für die Einhaltung der DSGVO. Hier sind einige handverlesene Beispiele für die Einwilligung zu Cookies, die von CookieYes unterstützt werden.

Was bedeutet die Einwilligung zu Cookies in der EU?

Es gibt zwei Gesetze, die die Nutzung von Cookies in der EU regeln – die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation (ePrivacy Directive, ePD) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Datenschutzrichtlinie fürdie elektronische Kommunikation, die auch als EU-Cookie-Gesetz bezeichnet wird, schreibt vor, dass Websites die vorherige Einwilligung der Nutzer einholen müssen, bevor sie Cookies auf ihren Geräten speichern, es sei denn, es handelt sich um unbedingt notwendige Cookies, die für das Funktionieren einer Website unerlässlich sind. 

Die DSGVO stuft Cookies als „Online-Kennungen“ ein, die zu den personenbezogenen Daten gehören. Um in Cookies gespeicherte Informationen zu erheben, müssen die Unternehmen daher die Einwilligung des Nutzers einholen. Das bedeutet, dass Websites, die Cookies im Browser eines Nutzers speichern wollen, dessen Einwilligung einholen müssen. Die DSGVO und die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation arbeiten zusammen, um die Anforderungen an die Einwilligung in Cookies in der EU festzulegen.

Was ist die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO?

Die DSGVO legt bestimmte Standards dafür fest, was eine gültige Einwilligung bei der Erhebung personenbezogener Daten von Verbrauchern ist. In Bezug auf Cookies wird dies oft als Anforderungen für die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO bezeichnet. 

Die beiden wichtigsten Einwilligungserfordernisse der DSGVO sind:

  • In Artikel 4 der DSGVO wird die Einwilligung als eine klare bestätigende Handlung definiert, die frei, spezifisch, in Kenntnis der Sachlage und unzweideutig gegeben werden muss. 
  • Artikel 7 enthält zusätzliche Anforderungen an die Einwilligung: Nachweis der Einwilligung, Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung und die Anforderung, dass die Einwilligung leicht zugänglich sein und eine klare und einfache Sprache verwendet werden muss.

Die Einwilligung sollte einen bestätigenden Akt beinhalten 

Die Einwilligung sollte durch eine bestätigende oder positive Handlung erfolgen. Dies kann eine Aktion wie das Klicken auf die Schaltfläche „Akzeptieren“ in einem Cookie-Popup sein. Es handelt sich jedoch nur dann um eine gültige Einwilligung, wenn der Nutzer klare Informationen über die Nutzung von Cookies erhält und auch die Möglichkeit hat, Cookies über eine Schaltfläche „Ablehnen“ abzulehnen.

Die Einwilligung sollte freiwillig erfolgen 

Wie bereits erwähnt, müssen die Nutzer die freie und echte Wahl haben, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen. Vorab angekreuzte Kästchen in einem Cookie Banner stellen keine freie Wahl dar. Ebenso bieten reine Cookie Banner ohne die Schaltflächen „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ dem Nutzer keine echte Wahlmöglichkeit.

Cookie-Walls, die nicht mit der DSGVO-Cookie-Einwilligung konform sind
Cookie-Walls behindern den Nutzer beim Zugriff auf die Website und sind nicht mit der Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO vereinbar.

Die Einwilligung sollte spezifisch sein

Die Nutzer müssen in der Lage sein, ihre ausdrückliche Einwilligung zu geben. Das bedeutet, dass die Einwilligung zu Cookies nicht mit anderen Bedingungen gebündelt werden kann. Wenn Sie beispielsweise Cookies im Browser eines Nutzers ablegen wollen, sollten Sie nur für diesen Zweck um Einwilligung bitten.

Die Einwilligung sollte in Kenntnis der Sachlage erfolgen 

Die Nutzer müssen klar darüber informiert werden, wozu sie ihre Einwilligung geben. Das Cookie Banner sollte darüber informieren, dass eine Website Cookies nutzt, welche Kategorien von Cookies verwendet werden und welchem Zweck sie dienen. Auf diese Weise kann der Nutzer in Kenntnis der Sachlage entscheiden, ob er seine Einwilligung geben oder widerrufen will.

Ein DSGVO-konformes Cookie-Einwilligungsbanner, das von CookieYes betrieben wird.

Die Einwilligung sollte unmissverständlich sein 

Die Einwilligung muss eindeutig sein, d. h. es sollte kein Zweifel an der Absicht des Nutzers bestehen, seine Einwilligung zu geben. So kann z. B. aus Handlungen wie dem Durchsuchen einer Website, dem Schließen des Cookie-Einwilligungs-Popups und der weiteren Nutzung der Website nicht auf die Einwilligung des Nutzers geschlossen werden.

Das Banner für die Einwilligung sollte einen leicht verständlichen Text verwenden

Die Banner für die Einwilligung zu Cookies sollten leicht verständlich formuliert sein und transparente Informationen über die Nutzung von Cookies enthalten. Wichtig ist auch, dass das Banner in einer Sprache zur Verfügung gestellt wird, die der Nutzer versteht. Ein automatisch übersetztes Banner, das die Spracheinstellungen des Browsers des Nutzers aufgreift, kann in dieser Hinsicht helfen.

Das Banner für die Einwilligung sollte zugänglich sein

Die Einwilligungshinweise sollten leicht zugänglich sein. Sie sollten die notwendigen Informationen auf der ersten Ebene enthalten und nicht verlangen, dass der Nutzer auf der Website navigiert, um seine Einwilligung zu geben oder zu verweigern.

Die Einwilligung sollte protokolliert werden

Websites, die eine Einwilligung einholen, sollten diese aufzeichnen und nachweisen, dass die Nutzer ihre Einwilligung gegeben haben, falls die Datenschutzbehörden dies überprüfen. Zum Nachweis der Einwilligung sollte angegeben werden, wie und wann die Einwilligung eingeholt wurde und welche Informationen dem Nutzer zum Zeitpunkt der Einholung der Einwilligung zur Verfügung gestellt wurden.

Die Einwillung muss widerrufbar sein 

Die Nutzer sollten in der Lage sein, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder zurückzuziehen, nachdem sie diese erteilt haben. Es muss für den Nutzer genauso einfach sein, seine Einwilligung zu widerrufen, wie es für ihn war, seine Einwilligung zu geben. Das bedeutet, dass sie auf der Website leicht zugänglich sein sollte und der Nutzer wissen muss, wie er sie erreichen kann. Hier finden Sie weitere Beispiele für die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO auf Websites in der EU.

Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO: Zu beachtende Dinge

  • Zeigen Sie Ihr Banner an einer Stelle an, an der es den Inhalt oder die Designelemente Ihrer Homepage nicht behindert. Optimieren Sie das Banner für die Cookie-Einwilligung für mobile Geräte und Tablets, um die Zugänglichkeit zu verbessern. 
  • Die Schaltflächen „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ auf Ihrem Cookie Banner sollten gleich stark betont sein. Zeigen Sie die Schaltfläche „Ablehnen“ nicht auf der zweiten Ebene des Banners an, da der Nutzer in diesem Fall zusätzliche Klicks benötigt, um Cookies abzulehnen.
  • Fügen Sie eine Schaltfläche zum Schließen des Banners hinzu, damit die Nutzer die Möglichkeit haben, das Banner zu schließen und weiterzusurfen, ohne dass Cookies auf ihren Geräten gesetzt werden (gemäß den italienischen Cookie-Richtlinien).
  • Lassen Sie die Kippschalter für alle Cookies (außer für notwendige Cookies) standardmäßig ausgeschaltet. Vorgefertigte Kästchen oder „Ein“-Kippschalter/Schieber sind nicht mit der DSGVO vereinbar.
  • Verwenden Sie keine Cookie-Popups, die die Nutzer am Zugriff auf Ihre Website hindern (Cookie-Walls). Cookie-Walls sind nicht DSGVO-konform. Der Nutzer sollte Ihre Website auch dann nutzen können, wenn er der Nutzung von Cookies nicht zustimmt.
  • Wenn Sie Google Analytics auf Ihrer Website verwenden, implementieren Sie die IP-Anonymisierung, um sicherzustellen, dass Google Analytics keine Daten in URLs, Formularen oder Feldern auf Ihrer Website erhebt, die zur Identifizierung eines einzelnen Nutzers beitragen könnten.

Sie sind sich nicht sicher, welche Cookies auf Ihrer Website genutzt werden? Scannen Sie Ihre Website auf Cookies und prüfen Sie, warum Ihre Website ein Cookie-Einwilligungsbanner gemäß DSGVO benötigt.

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Länderspezifische Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO sleitlinien

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Lesen Sie außerdem: 10 Mythen über die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO entlarvt

Was ist eine DSGVO-konforme Cookie-Richtlinie?

Zu den Anforderungen der DSGVO für die Einwilligung in Cookies gehört auch eine Cookie-Richtlinie für Ihre Website, denn die Nutzer sollten klar darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden. Daher sollte eine DSGVO-konforme Cookie-Richtlinie eine ausführliche Erklärung über die auf einer Website genutzten Cookies, ihre Zwecke und darüber enthalten, wie die Nutzer die Nutzung von Cookies durch eine Website kontrollieren können.

Eine Cookie-Richtlinie sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Ein Hinweis darauf, dass Cookies und andere Tracking-Technologien verwendet werden 
  • Was Cookies sind
  • Was der Zweck der einzelnen Cookies ist
  • Ob die erhobenen Daten an Dritte weitergegeben werden
  • Wie Nutzer die Cookie-Einstellungen ändern oder ihre Einwilligung widerrufen können

Die Cookie-Richtlinie kann in die Datenschutzrichtlinie integriert werden oder als separate Seite mit der Cookie-Richtlinie erscheinen. Sie sollte in Ihrem Cookie-Einwilligungsbanner verlinkt sein, damit die Nutzer einfachen Zugang zu detaillierten Informationen über Cookies haben. Mit CookieYes können Sie eine Cookie-Richtlinie mit unserem Generator für Cookie-Richtlinien erstellen. Gehen Sie zu Ihrem CookieYes Dashboard und klicken Sie auf Cookie-Richtlinie und erstellen Sie eine individuelle Cookie-Richtlinie für Ihre Website.

FAQ zur Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO

Benötigen Sie eine Einwilligung für Cookies?

Ja, Sie benötigen eine Cookie-Einwilligung auf Ihrer Website. Die Einwilligung ist eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung von Cookies in der EU und im Vereinigten Königreich gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation (oder das EU-Cookie-Gesetz) schreibt außerdem vor, dass Websites die Einwilligung der Nutzer einholen müssen, bevor sie Cookies auf ihren Geräten setzen.

Da Cookies Teil von Online-Identifikatoren sind, werden sie in zahlreichen Datenschutzgesetzen auf der ganzen Welt als personenbezogene Daten eingestuft. Daher ist die Einwilligung zu Cookies auch nach Gesetzen wie LGPD (Brasilien), POPIA (Südafrika) und CCPA (Kalifornien) erforderlich.

Erfordert die DSGVO eine Einwilligung zu Cookies?

Ja. Die DSGVO schreibt vor, dass Websites die Einwilligung der Nutzer einholen müssen, bevor sie Cookies auf ihren Geräten speichern. Die Einwilligung muss bestimmte Bedingungen erfüllen, die in der DSGVO in Artikel 4 Absatz 11 und Artikel 7 festgelegt sind.

Die Einwilligung wird in Artikel 4 Absatz 11 definiert als:

„Jede Willensbekundung der betroffenen Person, die ohne Zwang, für den konkreten Fall, in Kenntnis der Sachlage und unmissverständlich erfolgt und mit der sie durch eine Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung ihr Einverständnis mit der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Ausdruck bringt“.

Artikel 7 legt weitere Bedingungen für die Einwilligung fest:

  • Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (in diesem Fall die Inhaber von Websites) sollten in der Lage sein, den Nachweis der Einwilligung zu erbringen.
  • Anträge auf Einwilligung sollten in einer verständlichen und leicht zugänglichen Form unter Verwendung eines klaren und einfachen Textes verfügbar sein.
  • Einzelpersonen (Nutzer der Website) sollten das Recht haben, ihre Einwilligung jederzeit und problemlos zu widerrufen.

Ist im Vereinigten Königreich die Einwilligung zu Cookies erforderlich?

Ja, im Vereinigten Königreich ist die Einwilligung zu Cookies erforderlich. Laut der britischen Datenschutzbehörde ICO (Information Commissioner’s Office) „müssen Sie den Nutzern mitteilen, wenn Sie Cookies setzen, und klar erklären, was die Cookies tun und warum. Sie müssen auch die Einwilligung des Nutzers einholen“.

Nach dem Brexit (am 31. Januar 2021) müssen Unternehmen im Vereinigten Königreich die britische Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) einhalten, die dieselben Bestimmungen zur Einwilligung in Cookies enthält wie die EU-DSGVO Das heißt, wenn Ihre Website Cookies und Tracker nutzt und Nutzerdaten erhebt, sollten Sie die Nutzer über einen Cookie Banner informieren und ihre Einwilligung einholen. Wenn Ihre Website Besucher aus der EU hat, muss auch Ihre Website die EU-DSGVO einhalten.

Ist für Leistungs-Cookies eine Einwilligung erforderlich?

Ja, Leistungs-Cookies erfordern eine Einwilligung. Diese Cookies erheben zwar keine identifizierbaren Informationen über die Besucher, erfordern aber die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer, da sie nicht unbedingt erforderlich sind, um dem Nutzer einen Dienst anzubieten.

Leistungs-Cookies erheben anonyme Daten darüber, wie Besucher eine Website nutzen, welche Seiten sie am häufigsten besuchen usw., die dann zur Verbesserung der Funktionsweise einer Website verwendet werden. Bei den von Google Analytics gesetzten Cookies handelt es sich zum Beispiel um Leistungs-Cookies.

Warum erfordert die DSGVO die Einwilligung zu Cookies?

Die DSGVO schreibt vor, dass jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet, dafür eine gültige Rechtsgrundlage haben muss. Im Sinne der DSGVO umfasst die Verarbeitung jeden Vorgang, der mit personenbezogenen Daten durchgeführt wird, wie z. B. das Erheben, Erfassen, Speichern, Anpassen oder Ändern, Einschränken, Löschen usw. Die Einwilligung ist eine der Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, wenn die Person ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligt.

Cookies gelten als personenbezogene Daten, da Erwägungsgrund 26 der DSGVO besagt, dass alle Daten, die zur direkten oder indirekten Identifizierung einer Person genutzt werden können, als personenbezogene Daten gelten können. Online-Kennungen wie Cookies, die mit den Tools, Anwendungen oder Geräten einer Person wie Computern oder Smartphones verknüpft sind, können zu deren Identifizierung genutzt werden. Cookies bedürfen daher der Einwilligung. 

Wie legen Sie die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO fest?

Sie müssen ein Cookie Banner einrichten und die Einwilligung zur Nutzung von Cookies einholen, um die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO auf Ihrer Website festzulegen. Dazu gehört die Einholung einer gültigen (frei erteilten, spezifischen, informierten und eindeutigen) Einwilligung, die Aufzeichnung des Nachweises der Einwilligung und die Möglichkeit, die Einwilligung zu widerrufen. All dies können Sie mit der Einwilligungslösung von CookieYes erreichen.

Ist in der EU für alle Cookies eine Einwilligung erforderlich?

Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, fallen in den Anwendungsbereich der DSGVO, d. h. sie erfordern eine Einwilligung. Dazu gehören auch Erstanbieter-Cookies, die von der Domain, die Sie besuchen, gesetzt werden. In der Regel handelt es sich um funktionale Cookies, die sich an Anmeldedaten, Ihren Warenkorb, Browsereinstellungen usw. erinnern.

Drittanbieter-Cookies werden von einer anderen Domain, d. h. einem Dritten, gesetzt (Google Analytics, Facebook, LinkedIn usw.) und erfordern die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers. Sie enthalten in der Regel Werbe- oder Tracking-Cookies, die Ihren Browserverlauf, Ihr Online-Verhalten und Ihre Ausgabengewohnheiten verfolgen, um gezielte Werbung anzuzeigen.

Im Großen und Ganzen muss für alle Cookies mit Ausnahme der unbedingt notwendigen Cookies die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO eingeholt werden. In der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation sind zwei Fälle aufgeführt, in denen eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht möglich ist.

  • Cookies, deren einziger Zweck darin besteht, die Übertragung einer Kommunikation über ein Netzwerk durchzuführen, wie z. B. ein Load Balancing (Lastverteilungs-)Cookie.
  • Cookies, die für einen rechtmäßigen Zweck bestimmt sind, z. B. zur Erleichterung von Diensten der Informationsgesellschaft (Dienste, die elektronisch über das Internet über Websites, Anwendungen usw. bereitgestellt werden). Zum Beispiel Authentifizierungs- oder Sitzungscookies.

Was ist die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation oder das EU-Cookie-Gesetz?

Die DSGVO ist nicht das einzige Gesetz, das die Nutzung von Cookies in der Europäischen Union regelt. Die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation, die gemeinhin als EU-Cookie-Gesetz bezeichnet wird, regelt ebenfalls die Nutzung von Cookies.

Die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation oder das EU-Cookie-Gesetz ist ein Regelwerk, das neue digitale Technologien und die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel wie E-Mails und Cookies regelt. Nach der 2002 verabschiedeten und 2009 geänderten Richtlinie müssen Websites die Einwilligung der Nutzer einholen, bevor sie Cookies auf ihren Geräten speichern. Die Richtlinie sieht eine Ausnahme für Cookies vor, die für das Funktionieren einer Website unbedingt erforderlich sind.

Die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation ist zwar kein Gesetz, ergänzt aber derzeit die DSGVO und bildet zusammen die EU-Vorschriften für die Einwilligung in Cookies. Die vorgeschlagene Datenschutzverordnung für die elektronische Kommunikation soll die Richtlinie ersetzen und zu einem Gesetz werden, das in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Die kommende Verordnung wird die Bestimmungen der Richtlinie und der DSGVO ergänzen.

Lesen Sie über die wichtigsten Unterschiede zwischen der DSGVO und der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation.

Wird sich die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO auf SEO auswirken?

Seitdem die DSGVO in Kraft getreten ist, gibt es Befürchtungen, dass Cookie-Einwilligungserklärungen die Suchmaschinenoptimierung und die Platzierung Ihrer Website in den Suchmaschinen beeinträchtigen könnten. Bei korrekter Implementierung und wenn Cookie Banner nicht aufdringlich sind, beeinträchtigen Cookie Banner Ihre Suchmaschinenoptimierung nicht und GoogleBot kann Ihre Website crawlen. Google betont zwar, dass aufdringliche Unterbrecherwerbung vermieden werden sollten, stellte aber auch klar, dass wichtige Anfragen wie Cookie-Einwilligungserklärungen keine negativen Auswirkungen auf die Suchleistung einer Website haben werden.

Ist die Cookie-Einwilligung gemäß DSGVO auf US-Websites anwendbar?

Die Cookie-Einwilligungserklärung gemäß DSGVO gilt für jede Website, die Nutzer aus der EU hat. Wenn eine in den USA ansässige Website Besucher aus der EU hat, sollte sie ein DSGVO-konformes Cookie-Einwilligungsbanner einrichten. Der extraterritoriale Geltungsbereich der DSGVO erfordert, dass die personenbezogenen Daten von EU-Nutzern gemäß den Vorschriften der DSGVO geschützt werden. Das bedeutet, dass jede Website auf der ganzen Welt, die von Nutzern in der EU aufgerufen wird, mit der DSGVO konform sein muss.